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-- AdminUser - 06 Jun 2023

1.0 ZWECK:

Die International Human Powered Vehicle Association (IHPVA) unterstützt den Wettbewerb von Fahrzeugen mit menschlicher Kraft und erkennt und führt offiziell Aufzeichnungen mit dem Ziel, Fortschritte in der Technologie mit menschlicher Kraft zu fördern und zu fördern.

1.1 ÄNDERUNGEN:

Überarbeitungen im August 2018:

1. Die 500-Meter-, 1000-Meter- und 1-Meile-Fliegenstartwettbewerbe sind nun eingestellt, wie unten beschrieben.

2. 6-Stunden- und 100-Meilen-Standstart-Events wurden hinzugefügt.

3. Die Veranstaltungen „Straßenrennen“ und „Praktische Fahrzeuge“ wurden aus den Regeln gestrichen. Mit diesen spezifischen Ereignissen sind keine Datensätze verknüpft

Zurückgezogene Ereignisse und Aufzeichnungen:

1. Vorhandene Datensätze in den zugehörigen Kategorien bleiben bestehen und bleiben in IHPVA-Veröffentlichungen und -Webseiten erhalten, jedoch mit der Notation (eingezogen).

2. IHPVA-Funktionäre und -Beamte werden die Zeit oder Distanz für ausgeschiedene Kategorien bei künftigen, von der IHPVA organisierten oder genehmigten Veranstaltungen nicht aufzeichnen und ein solcher Antrag wird abgelehnt.

3. Jeder Antrag an die IHPVA, das Timing oder andere Leistungsmessungen in solchen Kategorien bei nicht von der IHPVA organisierten Veranstaltungen zu überwachen oder zu genehmigen, wird abgelehnt.

2.0 ALLGEMEINES:

Diese Regeln gelten für alle von der IHPVA genehmigten Veranstaltungen. Die IHPVA unterstützt den Wettbewerb in drei Kategorien menschlicher Kraft:

1. Land,

2. Wasser,

3. Luftfahrzeuge.

Innerhalb dieser Kategorien wird der Wettbewerb unterstützt und es werden Rekorde in den unten aufgeführten Wettbewerbsklassen geführt. Es steht den Veranstaltern jedoch frei, andere Veranstaltungen und Kurse zu organisieren, auf die diese Regeln angewendet werden können. Veranstaltungen, die nicht unter diese Regeln fallen, können auch in Verbindung mit genehmigten Wettbewerben durchgeführt werden. Regeln für nicht genehmigte Veranstaltungen müssen vom Veranstalter bereitgestellt werden.

Im Allgemeinen soll es die Absicht der IHPVA-Regeln sein, nicht festzulegen, welcher Fahrzeugtyp an einzelnen Wettbewerben teilnehmen darf, sondern den Wettbewerb selbst durch einen normalen Evolutionsprozess bestimmen zu lassen, welcher Fahrzeugtyp überlegen ist. Ausnahmen können gemacht werden, wenn dies unvermeidbar ist (z. B. bei armbetriebenen Fahrzeugen).

Der Sinn dieser Regeln besteht darin, Designinnovationen zu fördern, indem nur die minimal notwendigen Vorschriften festgelegt werden, und das Ziel eines von Menschen betriebenen Wettbewerbs zu fördern. Das IHPVA-Aufzeichnungskomitee behält sich das Recht vor, bei der Entscheidung über unklare Fragen ein Urteil nach dem Grundsatz der „Regel“ zu fällen. Rekordversuche können von Einzelpersonen oder nationalen HPV-Verbänden durchgeführt werden und unterliegen zusätzlichen Anforderungen des jeweiligen Verbands oder Standorts. Die IHPVA sanktioniert und führt Aufzeichnungen, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Versuche selbst.

3.0 LANDFAHRZEUG-WETTBEWERBE

3.1 Fahrzeuganforderungen

3.1.1 Kraft:

Fahrzeuge dürfen ausschließlich durch menschliche Kraft angetrieben werden. Nichtmenschliche Energiequellen (Batterien, Solarzellen usw.) sind nur zur Stromversorgung von Sensoren, Displays, Kommunikationsgeräten und Lichtern zulässig. Steuergeräte, Kühlventilatoren, angetriebene aerodynamische Geräte usw. dürfen nicht aus nichtmenschlichen Quellen gespeist werden.

3.1.2 Energiespeicherung:

Bei allen Veranstaltungen außer Straßenrennen oder Geschwindigkeitsrennen darf kein Gerät verwendet werden, das Energie über mehr als einen Eingangsleistungszyklus (z. B. einen Beinschlag) speichert oder das Energie unter der Kontrolle des Bedieners freisetzt länger als eine Meile. Energiespeichergeräte sind bei diesen Veranstaltungen zulässig, sofern vor Beginn der Veranstaltung keine Energie gespeichert wird (das bedeutet, dass zu Beginn keinerlei chemische, elektrische, kinetische, potenzielle oder andere Formen der Energiespeicherung erfolgen).

3.1.3 Bremsen:

Alle Fahrzeuge müssen über eine sichere Bremsmöglichkeit verfügen.

3.1.4 Kontrolle:

Alle Fahrzeuge müssen vom/von den Fahrern kontrolliert werden, mit der einzigen Ausnahme, die durch den stehenden Start erforderlich ist, wie in Abschnitt 3.2.3.1 beschrieben.

3.1.5 Integrität:

Kein Fahrzeug darf Teile verlieren, nachdem es mit der Fahrt begonnen hat. Jegliche externe Vorrichtungen, die nicht fester Bestandteil des Fahrzeugs sind und vorübergehend angebracht werden, um Stabilität oder Unterstützung beim Starten zu bieten, sind verboten. Dazu gehören unter anderem Wurfkarren und Schiebestöcke.

3.1.6 Geometrie:

Die Fahrzeuggeometrie darf während der Nutzung außer zu Lenkzwecken nicht verändert werden; d. h. Segel oder bewegliche Steuerflächen, die speziell dazu dienen, die Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern, sind nicht zulässig.

3.2 Ereignisse

3.2.1 Wettkampfklassen:

Wettkampfveranstaltungen werden in den folgenden Klassen anerkannt:

3.2.1.1 Einzelfahrer:

Das Fahrzeug darf nur eine Person enthalten.

3.2.1.2 Mehrere Fahrer:

Das Fahrzeug muss zwei oder mehr Personen enthalten.

3.2.1.3 Hand/Arm:

Teilnehmer dürfen bei allen IHPVA-Wettkämpfen ausschließlich Arme verwenden. Land, Wasser und Luft. Es handelt sich um eine separate Veranstaltungskategorie, wenn die Regeln in Abschnitt 3.4 „Arm Power Rules“ erfüllt sind. Veranstaltungsleiter können aus Sicherheits- oder praktischen Gründen separate Armkraftveranstaltungen anfordern.

3.2.1.3.1 Körperbehinderte Fahrer:

Regeln noch festzulegen. Veranstaltungsleiter können in diesem Bereich spezielle Wettbewerbe veranstalten.

3.2.1.4 Männliche und weibliche Fahrer:

Die IHPVA erkennt bei allen Veranstaltungen getrennte Rekorde für Männer und Frauen an. Eine getrennte Konkurrenz zwischen Männern und Frauen ist jedoch zu unterbinden.

3.2.1.5 Junior-Fahrer:

Die IHPVA erkennt separate Rekorde für Junioren mit drei Unterklassen an:

A. Alter 11 Jahre und jünger.

B. im Alter von 12 bis 14 Jahren.

C. Alter 15 bis 17 Jahre.

Das Alter wird anhand des Geburtsdatums bestimmt. Als Teilnehmeralter gilt der Tag des Rekordversuchs. Wenn sich der Versuch über mehr als einen Kalendertag erstreckt, wird das Alter zu dem Zeitpunkt bestimmt, zu dem der Teilnehmer zum ersten Mal die Startlinie überquert. Die oben genannten Unterklassen gelten für männliche und weibliche Klassen. Rekorde, die in Junior-Klassen aufgestellt wurden, führen zu höheren Rekorden bei Junioren und/oder Erwachsenen (ausgenommen Master), wenn diese überschritten werden.

3.2.1.6 Mehrspuriges Fahrzeug:

Ein mehrspuriges Fahrzeug ist definiert als ein Dreirad (auch „Trike“ genannt) oder jedes andere Fahrzeug mit drei oder mehr Kontaktpunkten mit dem Boden, die so angeordnet sind, dass das Fahrzeug auf zwei oder mehr Spuren fährt und eine Mindestspurbreite von 250 mm hat und das Fahrzeug jederzeit kontinuierlich auf diesen Spuren fährt.

3.2.1.7 Höhe:

Die IHPVA erkennt Geschwindigkeitsrekorde an Land an, die in große und niedrige Höhenklassen unterteilt sind. Die Grenze zwischen Hoch und Tief liegt bei 700 Metern über dem Meeresspiegel. Während für eine bestimmte Veranstaltung Höhen- und Tiefenrekorde erzielt werden können, ist der offizielle Gesamtrekord die schnellste Geschwindigkeit, die in einer beliebigen Höhe erreicht wurde.

3.2.1.8 Option des Veranstalters:

Der Veranstalter kann Klassen für ein einzelnes Rennen zusammenlegen, alle Rekorde werden jedoch in den angegebenen Klassen geführt.

3.2.2 Arten von Veranstaltungen:

Folgende Rennveranstaltungen werden anerkannt:

3.2.2.1 200-Meter-Geschwindigkeitsprüfung:

Der Gewinner dieser Veranstaltung ist das Fahrzeug, das über ein 200-Meter-Intervall die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht. Ein fliegender Start aus jeder Entfernung ist innerhalb der vom Veranstalter festgelegten praktischen Grenzen zulässig.

3.2.2.2 (Eingestellt) 500-Meter-Geschwindigkeitslauf:

Identisch mit 3.2.2.1, außer 500 Meter.

3.2.2.3 (ausgeschieden) 1-Kilometer-Geschwindigkeitsfahrt:

Identisch mit 3.2.2.1, außer 1 Kilometer.

3.2.2.4 4-Kilometer-Geschwindigkeitsprüfung:

Identisch mit 3.2.2.1, außer dass es sich bei der Prüfung um 4 Kilometer handelt und es sich um eine Veranstaltung mit „stehendem Start“ handelt.

3.2.2.510-Kilometer-Geschwindigkeitslauf:

Identisch mit 3.2.2.1, außer dass es sich bei dem 10-Kilometer-Rennen um eine Veranstaltung mit „stehendem Start“ handelt.

3.2.2.6 (im Ruhestand) 1-Meile-Geschwindigkeitsprüfung:

Identisch mit 3.2.2.1, außer 1 Meile.

3.2.2.7 100-Meilen-Geschwindigkeitsprüfung:

Identisch mit 3.2.2.1, außer dass es sich bei der Prüfung um 100 Meilen um eine Veranstaltung mit „stehendem Start“ handelt.

3.2.2.8 200-Meter-Geschwindigkeitsfahrt, 600-Meter-Start:

Der Gewinner dieser Veranstaltung ist das Fahrzeug, das über ein 200-Meter-Intervall die höchste Durchschnittsgeschwindigkeit erreicht. Ein fliegender Start aus höchstens 600 Metern Entfernung vor dem 200-Meter-Zeitabschnitt ist zulässig.

3.2.2.9 1/4 Meile verstrichene Zeit:

Der Gewinner dieser Veranstaltung ist das Fahrzeug, das die kürzeste verstrichene Zeit für die Fahrt von 1/4 Meile erreicht. Ein stehender Start ist erforderlich.

3.2.2.10 1-stündiges Zeitfahren:

Der Gewinner dieser Veranstaltung ist das Fahrzeug, das die maximale Distanz in einer Stunde zurücklegt. Für diese Veranstaltung ist ein geschlossener Kurs erforderlich. Ein stehender Start ist erforderlich. Die Entfernung wird durch direkte Messung bestimmt. Alternativ kann die Zeitfahrdistanz aus der Streckenlänge und den Rundenzeiten berechnet werden.

3.2.2.11 6-Stunden-Zeitfahren:

Wie 3.2.2.10, außer 6 Stunden.

3.2.2.12 12-Stunden-Zeitfahren:

Wie 3.2.2.10, außer 12 Stunden.

3.2.2.13 24-Stunden-Zeitfahren:

Wie 3.2.2.10, außer 24 Stunden.

3.2.2.14 100-Kilometer-Geschwindigkeitsfahrt:

Identisch mit 3.2.2.1, außer dass es sich bei der 100-Kilometer-Strecke um eine Veranstaltung mit „stehendem Start“ handelt.

3.2.2.15 1-Mega-Meter-Geschwindigkeitslauf (1.000.000 Meter):

Identisch mit 3.2.2.1, außer dass es sich bei dem Lauf um 1.000.000 Meter um eine Veranstaltung mit „stehendem Start“ handelt.

3.2.2.16 Besondere Rekordereignisse:

Mitglieder werden aufgefordert, Anträge für neue Rekordkategorien bei der IHPVA einzureichen. Bedeutende Leistungen werden als neue Rekordklassen anerkannt.

3.2.3 Starts

3.2.3.1 Stehender Start:

Ein stehender Start ist definiert als ein Start ohne Unterstützung aus dem Stand, mit der Ausnahme, dass Fahrzeuge, die bei niedrigen Geschwindigkeiten instabil sind, von einem Helfer auf nicht mehr als 15 Metern unterstützt werden dürfen. Der Helfer darf das Fahrzeug nicht schieben.

3.2.3.2 Fliegender Start:

Bei einem fliegenden Start kann sich ein Fahrzeug bewegen, bevor es in den gezeiteten Teil der Strecke gelangt. Beim Starten des Fahrzeugs aus dem Stand darf das Fahrzeug von nicht mehr als 3 Personen pro Einzelfahrerfahrzeug unterstützt werden, bei Fahrzeugen mit mehreren Fahrern zusätzlich von 1 Person pro zusätzlichem Fahrer. Assistenten dürfen das Fahrzeug schieben, die Unterstützung ist jedoch auf die ersten 15 Meter der Fahrzeugfahrt beschränkt. Alle Startassistenten müssen zu Fuß sein und dürfen das Fahrzeug während der Fahrt nur mit den Händen (oder Handschuhen) berühren. Rollschuhe sind ausdrücklich verboten.

3.2.3.3 LeMans -Start:

Ein LeMans -Start ist ein Start, bei dem die Fahrzeuge diagonal auf einer Seite der Rennstrecke geparkt sind, während sich die Rennfahrer auf der anderen Seite aufstellen

3.2.3.3.1 Unterstützter LeMans -Start.

Ein unterstützter LeMans -Start ist dasselbe wie ein LeMans -Start, mit der Ausnahme, dass ein einzelner Assistent dem Fahrer beim Einsteigen in das Fahrzeug und beim Losfahren helfen darf.

3.2.4 Windschattenfahren:

Kein von Menschen angetriebenes Fahrzeug darf bei einem Rekordversuch durch ein Tempofahrzeug unterstützt werden, das der aerodynamischen Unterstützung dient.

3.2.5 Fahrerwechsel:

Während eines Rennens ist kein Fahrerwechsel oder Fahrerwechsel gestattet.

3.2.6 Überholen:

Bei Rennen mit mehreren Fahrzeugen müssen überrundete Fahrzeuge den überrundenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren. Das Blockieren oder Versperren der Rennstrecke Schlangenlinien fahren ist verboten. Fahrzeuge sollten während eines Rennens einer stabilen, vorhersehbaren Linie folgen und plötzliche Manöver vermeiden, die zu Unfällen führen könnten.

3.2.7 Sicherheitsanforderungen:

Alle Fahrer müssen während des gesamten Wettbewerbs Helme tragen. Helme müssen den Standards einer national akkreditierten Prüfeinrichtung eines IHPVA-Mitgliedslandes entsprechen. Die Beweislast für die Erfüllung dieser Anforderungen liegt beim Teilnehmer. Fahrzeuge können aufgrund unzureichender Bremsleistung, mangelnder Stabilität, schlechter Sicht, gefährlicher Anbauten oder anderer unsicherer Konstruktionsmerkmale vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Fahrzeuge, die als unsicher gelten, können von der Veranstaltungsleitung von der Strecke abgewiesen werden.

3.2.8 Verhalten:

Jeder Teilnehmer, der nach Einschätzung des Veranstaltungskomitees während einer Veranstaltung unsportliches Verhalten an den Tag gelegt hat, kann von der jeweiligen Veranstaltung ausgeschlossen werden. Das Veranstaltungskomitee prüft die verfügbaren Beweise, bevor es über eine Disqualifikation entscheidet. Die Entscheidung des Veranstaltungskomitees ist endgültig.

3.2.9 Illegale Substanzen:

Der Teilnehmer kann Tests auf Drogen oder andere Substanzen unterzogen werden, die zur Steigerung der sportlichen Leistung dienen und zum Zeitpunkt des Versuchs vom Internationalen Olympischen Komitee als illegal eingestuft werden können. Der Nachweis illegaler Substanzen macht den Versuch ungültig.

3.3 KURSVORAUSSETZUNGEN

3.3.1 Ebenheit der Strecke:

Mit Ausnahme der Strecken für Straßenrennen und Zeitfahrveranstaltungen mit einer Dauer von einer Stunde und mehr müssen alle Strecken die folgenden Ebenheitsanforderungen erfüllen: Wenn vom Ende des gezeiteten Teils der Veranstaltung eine imaginäre Linie gezogen wird Wenn der Kurs zurück zum Anfang des Kurses geht, jedoch mit einer Neigung von 2/3 Prozent (1 Meter in 150) ansteigt, darf der Kurs des Fahrzeugs zu keinem Zeitpunkt über dieser Linie verlaufen. Gebogene Kurse können für jede Veranstaltung verwendet werden, sofern die gleichen Anforderungen an die Ebenheit erfüllt sind. Die 200-Meter-Zeitfalle bei den 200-Meter-Geschwindigkeitsrennen muss jedoch in einem geraden Abschnitt enthalten sein. Alle gekrümmten Strecken müssen deutlich mit der begrenzenden Innengrenze gekennzeichnet sein. Jedes Fahrzeug, das mit einem Rad diese Grenze überschreitet, wird vom Lauf ausgeschlossen. Die Kursentfernung wird von der Innengrenze der Kurven aus gemessen.

3.3.2 Streckenmessung:

Um sich als Rekordstrecke zu qualifizieren, müssen Entfernungen und Höhenunterschiede von einem registrierten Bauingenieur, einem registrierten Landvermesser oder einer Person mit gleichwertiger Ausbildung gemessen und zertifiziert werden.

3.3.3 Zeitmessung:

Die gesamte Zeitmessung muss durch automatische Start- und Stoppbetätigung erfolgen. Die Genauigkeit der Zeitschaltuhren muss auf 1/100 Sekunde in 10 Minuten oder 1 Sekunde pro Tag bei einer Temperatur von 20 Grad/C plus oder minus 5 Grad/C genau sein. Die Zertifizierung muss von einem Chronographenprüfdienst oder einem registrierten Elektrotechniker erfolgen. Es ist eine Zeitmessung auf die nächste 1/100 Sekunde erforderlich, eine Zeitmessung auf die nächste 1/1000 Sekunde wird bevorzugt.

3.3.4 Wind:

Damit ein Lauf als Rekord anerkannt wird, darf die Windgeschwindigkeit in keiner Richtung 6 (sechs) Kilometer pro Stunde (1,67 Meter pro Sekunde) nicht überschreiten, außer wie in Abschnitt 3.3.4.1 unten angegeben. Die Messung der Windgeschwindigkeit muss während der Dauer des tatsächlichen Zeitlaufs am Ende der Strecke in einer Höhe von 2 Metern über der Streckenoberfläche erfolgen. Diese Einschränkungen gelten für geschlossene und gerade Studiengänge.

3.3.4.1 Windbeschränkungen für Langstreckenrennen:

Es gibt keine Windbeschränkungen für Zeitfahrveranstaltungen von einer Stunde oder länger oder für Distanzveranstaltungen von 100 km oder mehr, vorausgesetzt, die Veranstaltung findet auf einer geschlossenen Strecke und mit mindestens einer vollen Runde statt. Die Geometrie der nach dieser Regel teilnehmenden Fahrzeuge muss festgelegt sein: Es gibt keine Segel oder beweglichen Steuerflächen, die speziell dazu dienen, die Segeleigenschaften des Fahrzeugs zu verbessern.

3.4 ARMPOWER-REGELN

3.4.1 Kraft:

Die Kraftübertragung vom Fahrer auf den Fahrzeugimpuls darf ausschließlich durch Arm- und Handbewegungen des Fahrers erfolgen. Der Oberkörper über den Hüften kann zu dieser Kraftabgabe beitragen. Kein Teil des Beins oder Fußes eines Fahrers darf zur Leistungsabgabe des Oberkörpers beitragen, um den Schwung des Fahrzeugs zu gewinnen und aufrechtzuerhalten.

3.4.2 Kontrolle:

Keine Einschränkungen, es müssen jedoch alle IHPVA-Fahrzeugkontrollanforderungen gemäß den allgemeinen Regeln erfüllt werden.

3.4.3 Qualifikation:

Jeder Fahrer darf an Wettbewerben nur mit Waffen teilnehmen, sofern er alle Armkraftregeln erfüllt. Ein Verzicht auf die Unterbringung des Fahrers kann beantragt werden und muss vor einem Versuch vom IHPVA Records Committee genehmigt werden. Der Zweck von Ausnahmeregelungen besteht darin, einem Fahrer die Teilnahme an dieser Klasse zu ermöglichen, ohne ihm einen besonderen Vorteil zu verschaffen.

3.5 SPRINT-REKORDE:

Nur für Geschwindigkeitsfahr-Rekorde ist innerhalb von 10 Tagen (entweder vor oder nach) dem Rekordlauf ein obligatorischer Backup-Lauf erforderlich, der innerhalb von 5 % der Geschwindigkeit des Rekordlaufs liegt. Bei Distanzen von 4.000 Metern oder weniger ist dieser Nachlauf erforderlich.

4.0 WETTBEWERBSREGELN FÜR WASSERFAHRZEUGE:

5.0 WETTBEWERBSREGELN FÜR LUFTFAHRZEUGE: Wird noch festgelegt.

6.0 BEOBACHTER:

Alle Versuche müssen von mindestens zwei offiziellen Beobachtern beobachtet werden, die feststellen müssen, ob alle in diesem Reglement beschriebenen Anforderungen erfüllt sind. Darüber hinaus müssen die Beobachter alle für den Versuch relevanten Informationen aufzeichnen und diese bei der Inanspruchnahme einer Aufzeichnung der IHPVA als Nachweis vorlegen. Diese muss in englischer Sprache eingereicht werden. Darüber hinaus müssen die Beobachter gegenüber der IHPVA nachweisen können, dass sie vom konkurrierenden Team ausreichend unabhängig sind und über ausreichende Integrität und Kenntnisse für die Art der erforderlichen Beobachtungsaufgabe verfügen.

7.0 SANKTIONIERUNG:

Die IHPVA genehmigt Veranstaltungen, die nach diesen Regeln organisiert werden. Damit ein Rekord anerkannt werden kann, muss vor der Veranstaltung oder dem Rekordversuch eine Genehmigung der IHPVA eingeholt werden. Ein ausgefüllter Antrag auf Sanktionierung der Veranstaltung und die Sanktionsgebühr müssen mindestens 30 Tage vor der Veranstaltung bei der IHPVA eingehen. Während Anträge und Gebühren bis zu 30 Tage nach einer Veranstaltung angenommen werden, wird dem potenziellen Antragsteller dringend empfohlen, sich vor der Veranstaltung an die IHPVA zu wenden, da es nach Ablauf einer Veranstaltung sehr schwierig ist, Mängel in der Einreichung des Versuchs zu beheben. Die IHPVA genehmigt Aufzeichnungen, die aus Versuchen resultieren, die diesen Regeln entsprechen. Sie können sowohl im Rahmen einer Wettkampfveranstaltung als auch als eigenständiger Rekordversuch unternommen werden. Mindestens ein Mitglied des teilnehmenden Teams muss aktuelles Mitglied eines IHPVA-Mitgliedsverbandes sein. Damit eine Aufzeichnung anerkannt wird, muss sie vom IHPVA Records Committee bestätigt werden. Das Ereignis muss von einem von der IHPVA ernannten Beamten beobachtet werden – siehe Abschnitt „6.0. BEOBACHTER'. Alle Teilnehmer einer genehmigten Veranstaltung müssen eine Verzichtserklärung unterzeichnen, die die IHPVA von der Haftung für die Veranstaltung befreit. Aufgrund unterschiedlicher regionaler Gesetze kann es sein, dass örtliche Behörden vor Beginn einer Veranstaltung einen Haftungsausschluss der Teilnehmer verlangen. Die IHPVA kann nach eigenem Ermessen auf einige IHPVA-Anforderungen verzichten und Aufzeichnungen akzeptieren, die von anderen Aufzeichnungssanktionierungsorganisationen erstellt wurden, sofern die Fahrzeug- und Klassenveranstaltungsanforderungen erfüllt sind.

8.0 AUFZEICHNUNGEN:

Alle von der IHPVA anerkannten Rekordversuche müssen nach diesen Regeln durchgeführt werden. Ein von der IHPVA ernannter Beamter muss den Rekordlauf beobachten. Der Beamte darf in keinerlei Zusammenhang mit dem Besitz, der Konstruktion oder dem Betrieb des Fahrzeugs stehen. Der Beamte muss ein völlig unabhängiger Beobachter sein. Die Dokumentation des Rekordversuchs muss innerhalb von 30 Tagen an die IHPVA weitergeleitet werden

9.0 REGELAUSFÜHRUNG UND PROTESTE:

Wenn Sie vorhaben, eine bahnbrechende Idee/Technologie bei einer Veranstaltung anzuwenden und möglicherweise Fragen zur Einhaltung der Regeln bestehen, wenden Sie sich bitte im Voraus an den Vorstand und stellen Sie vollständige Informationen zur Verfügung. Jeder Veranstalter muss einen Veranstaltungsausschuss einrichten, der diese Regeln auslegt und etwaige Proteste klärt. Der Leiter des Veranstaltungsausschusses soll ein IHPVA-Vertreter sein. Entscheidungen dieses Ausschusses im Hinblick auf den Wettbewerb sind endgültig. Sofern es die Regeln erlauben oder erfordern, können Beobachter und Veranstalter Teilnehmer verwarnen oder disqualifizieren. Alle ungelösten Probleme müssen dem IHPVA Records Committee zur Interpretation und Lösung schriftlich vorgelegt werden. Proteste gegen Rekordversuche müssen spätestens 30 Tage nach Veröffentlichung der entsprechenden Rekorde durch die IHPVA schriftlich bei der IHPVA eingereicht werden. Angemessene Eingaben werden geprüft und innerhalb von 120 Tagen nach Eingang der Streitigkeit wird eine endgültige Entscheidung getroffen.

10.0 REGELÄNDERUNGEN:

Jedes Mitglied eines der IHPVA angeschlossenen Verbandes kann dem IHPVA-Vorstand eine Regeländerung vorschlagen. Änderungen werden nach Genehmigung durch die IHPVA und Veröffentlichung der Regeln wirksam.

11.0 ÄNDERUNGEN DER LANDREGEL:

ANHANG A

IHPVA-KURSE UND VERANSTALTUNGEN FÜR OBERFLÄCHENWASSERFAHRZEUGE

• 100-Meter-Geschwindigkeitsversuch mit fliegendem Start – Männer, Einzelfahrer

• 100-Meter-Geschwindigkeitsversuch mit fliegendem Start – Frauen, Einzelreiterin

• 2.000-Meter-Geschwindigkeitslauf aus dem Stand – Männer, Einzelfahrer

• 24-Stunden-Meter-Geschwindigkeitsfahren im Stehen – Männer, Einzelfahrer

• 24-Stunden-Meter-Geschwindigkeitsversuch im Stehen – mehrere Fahrer

ANHANG B

IHPVA-Umwelttoleranzen und Beispiele für Oberflächenwasserfahrzeuge

Wind und Strömung: Versuche können abgelehnt werden, wenn Beobachtungsnotizen zeigen, dass Wind oder Wasserströmungen im Vergleich zu einer hypothetischen Situation ohne Wind oder Strömung zu einer verbesserten durchschnittlichen Kursgeschwindigkeit (einschließlich Anläufen mit fliegendem Start) beigetragen haben könnten. Günstige Winde und Strömungen, die zu einem Geschwindigkeitsvorteil von weniger als 1 % führen, können toleriert werden, wenn dies ausreichend und genau dargestellt werden kann.

Messfehler müssen angegeben werden, es sei denn, es ist klar, dass selbst große Fehler keine Relevanz haben. Beispiele (das sind keine Regeln, sondern Vorschläge zum Nachweis ihrer Erfüllung):

Wasserströmungen: Die Wasseroberflächenströmung kann leicht gemessen werden, indem man eine schwimmende Orange misst und anvisiert. Außer in der Nähe der Zu- und Abflüsse von Flüssen ist die Wasserströmung in Seen bis auf die windbedingte Oberflächenströmung meist vernachlässigbar.

Wind: Die Windstärke kann mit einer Vielzahl von Instrumenten entweder sofort oder durch Mittelung während der Dauer des Versuchs gemessen werden. Die Genauigkeit ist nicht wichtig, solange nachgewiesen werden kann, dass es keinen Nettoleistungsgewinn gibt. Beispielsweise kann bei nicht stromlinienförmigen Fahrzeugen bei günstiger Böe diese abgezinst werden, wenn mindestens eine ungünstige Böe aus der Gegenrichtung mit mindestens gleicher Dauer auftritt.

Die Windrichtung kann mit einer Reihe von Geräten sofort gemessen werden: Windfahnen, Luftschlangen, Rauch oder Seifenblasen. Die Windrichtung kann als konstant angesehen werden, wenn sie während des Versuchs nach Erfahrung der Beobachter nur geringfügig variiert, andernfalls müssen die Abweichungen erfasst werden.

Luftschlangen wie ein einfacher Wollfaden, Rauch usw. sind äußerst empfindlich und können sehr geringe Windstärken und deren Richtung anzeigen. Einige Axialflügelgeräte sind sehr empfindlich und zählen, wenn sie in Laufrichtung aufgestellt sind, sowohl vorwärts als auch rückwärts und zeigen so sofort die durchschnittliche Stärke und Richtung der Windkomponente an. Eine negative Zählung (d. h. Gegenwind) reicht aus, um zu beweisen, dass keine Windunterstützung vorhanden ist der Standort des Instruments, vorausgesetzt, dass die wahre Windrichtung nachweislich in einem Winkel von weniger als 45 Grad für vollständig stromlinienförmige Fahrzeuge und weniger als 10 Grad für stark stromlinienförmige Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit Luftpropellern liegt. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, ausreichende Messwerte für die Entscheidung des Protokollausschusses zu sammeln.

Allgemein:

Was zählt, ist die Erfahrung, Integrität und der gesunde Menschenverstand der Beobachter. Natürlich wird ein Rundkurs die Auswirkungen auf die Umwelt nicht aufheben, wenn Strömungen und Winde ungleichmäßig sind und zufällig mit dem Kurs übereinstimmen, z. B. ein großer Wirbel in die gleiche Richtung oder ein exponierter Abwindabschnitt und ein geschützter Aufwindabschnitt. Ebenso wird jedes Fahrzeug mit den geringsten Segelfähigkeiten am meisten davon profitieren, wenn es im rechten Winkel zum Wind fährt. Oder jedes Fahrzeug mit Luft- und Wasserantrieb ist in der Lage, leichte Wind- oder Strömungsunterschiede in jede Richtung auszunutzen. Ende der „Wettbewerbsregeln der IHPVA“ Hinweis: Dies ist nur eine Kopie der Regeln für die Webpräsentation. Der Master- und Verwaltungssatz wird vom IHPVA-Vorstand verwaltet.
Topic revision: r3 - 27 Jun 2023, AdminUser
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